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BVerwG, 28.10.1960 - I B 106.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.06.1960 - 214 I 59
- BVerwG, 28.10.1960 - I B 106.60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 28.10.1960 - I B 106.60
Ob das Berufungsgericht dieserhalb die Sache in vollem Umfang selbst spruchreif zu machen und abschließend zu entscheiden gehabt hätte, ob es also entweder ein Verpflichtungsurteil (§ 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO) hätte erlassen oder die Klage abweisen müssen, anstatt - nur - zu einem Bescheidungsurteil (…Satz 2 a.a.O.) zu kommen (Urteil des Senatsvom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - s. auch Bettermann, NJW 1960 S. 649 ff.), kann für die gegenwärtige Beschwerdeentscheidung dahingestellt bleiben. - BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1960 - I B 106.60
Wie der Senat im Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202) ausgeführt hat, stellt § 6 Nrn. 1, 2 und 3 des Gesetzes über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933/27. September 1938 (RGBl. I 1933 S. 659/1938 S. 1246) - WSG - die Versagung der Wohnsiedlungsgenehmigung nicht in das behördliche Ermessen, vielmehr handelt es sich dabei um Vorschriften zwingenden Rechts, allerdings zum Teil mit unbestimmten Rechtsbegriffen. - BVerwG, 14.10.1960 - I B 97.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.10.1960 - I B 106.60
Der Senat hatim Beschluß vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 97.60 - dargelegt, daß die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch als Vertreterin des Freistaates Bayern Prozeßhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne anwaltliche Vertretung vornehmen kann.